Geltungsbereich der Vignette

Die Schweizer Vignette ist auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) obligatorisch. Diese sind durch grüne Schilder mit weißer Schrift gekennzeichnet.

Vignettenpflichtige Straßen

  • Alle Autobahnen (grüne Beschilderung)
  • Autostraßen (grüne Beschilderung)
  • Nationalstraßen 1. und 2. Klasse

Ausnahmen (separat mautpflichtig)

  • Gotthard-Strassentunnel
  • San-Bernardino-Tunnel
  • Munt-la-Schera-Tunnel
  • Vereina-Tunnel (Autoverlad)
  • Lötschberg-Tunnel (Autoverlad)
  • Simplon-Tunnel (Autoverlad)
  • Furka-Tunnel (Autoverlad)
  • Oberalp-Pass (saisonal)

Lokale Besonderheiten

In Grenznähe zu Österreich gibt es spezielle Regelungen. Die Vignettenpflicht beginnt unmittelbar nach der Grenze auf Schweizer Nationalstraßen. Planen Sie Ihre Route sorgfältig und informieren Sie sich über alternative Strecken.

Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ und auf der Leistungsseite.